Oberlandesgericht Köln, 7 U 177/15 – Anpassung Mehrwertsteuer

August 30, 2017

Oberlandesgericht Köln, 7 U 177/15

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.10.2015 – 7 O 103/15 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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