OLG Düsseldorf, I-3 Wx 130/13 – Vergütungsanspruch eines berufsmäßigen Nachlasspflegers

August 2, 2017

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 Wx 130/13

Das Rechtsmittel wird auf Kosten der Beteiligten zu 1. zurückgewiesen.

Geschäftswert: 939,50 €.

Durch die angefochtene Entscheidung hat das Nachlassgericht zugunsten des Beteiligten zu 4. für seine Tätigkeit als Nachlasspfleger eine Vergütung von brutto 892,50 € sowie Auslagen von 47 € festgesetzt. Hiergegen wendet sich die Beteiligte zu 1. mit ihrem Rechtsmittel, mit dem sie insbesondere geltend macht, unzulässigerweise sei eine Pauschalgebühr von netto 750 € beantragt und festgesetzt worden. Der Beteiligte zu 4. tritt dem Rechtsmittel, dem das Nachlassgericht mit weiterem Beschluss vom 11. Juli 2013 nicht abgeholfen hat, entgegen.

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