OLG Hamm 15 W 421/12 Pflichtteilsverlangen als Bedingungseintritt für eine Pflichtteilsstrafklausel

August 14, 2017

Oberlandesgericht Hamm, 15 W 421/12

Zur Auslegung eines Pflichtteilsverlangen als Bedingungseintritt für eine Pflichtteilsstrafklausel.

Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) hat dem Beteiligten zu 1) etwaige im Beschwerdeverfahren entstandene außergerichtliche Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 70.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 

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