Oberlandesgericht Hamm, 15 W 98/14 Auslegung eines Testaments

Juli 23, 2017

 

Oberlandesgericht Hamm, 15 W 98/14

Zur Auslegung eines Testaments, nach welchem die Erbschaft gemäß dem „Berliner Testament einschließlich Wiederverheiratungsklausel“ erfolgen soll.

Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 1) auferlegt einschließlich etwa entstandener außergerichtlicher Kosten der Beteiligten zu 2) und 3) im Beschwerdeverfahren.

Der Geschäftswert wird auf 100.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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