OLG Hamm, I-15 W 231/12 Grenzen der Schreibhilfe durch Dritte bei Errichtung privatschriftliches Testament

August 14, 2017

Oberlandesgericht Hamm, I-15 W 231/12

Grenzen der Schreibhilfe eines Dritten bei der Errichtung eines privatschriftlichen Testaments

Ein Testament ist nur dann als eigenhändig geschriebenes Testament formgültig, wenn es auf einer unbeeinflussten Schreibleistung des Erblassers beruht

Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

 

Die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 3) werden den Beteiligten zu 1) und 2) auferlegt.

 

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 450.000 € festgesetzt.

 

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