OLG Hamm I-31 U 55/12 Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen ggü Verbrauchern nach § 307 I, II BGB unwirksam

August 14, 2017

Oberlandesgericht Hamm, I-31 U 55/12

Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB unwirksam

Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 17.02.2012 wird zurückgewiesen.

 

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Die Revision wird zugelassen.

 

Haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.
© Rechtsanwalt Krau. All rights reserved.
Powered by wearehype.eu.